meinen persönlichen vorteil berechnen

Ihre Zahnzusatzversicherung
ca. 150 € pro Jahr

Kosten für Zahnreinigungen 80 € + Kunststofffüllung 120 € + Betäubung 75 €

Ihre Ersparnis 125 €

+

=

Beispiel:

Ab 12,50 € / Monat bekommen Sie z.B.:

Jährliche Zahn-Premiumleistungen erstattet bekommen zu:

100 %

professionelle Zahnreinigung

100 %

Prophylaxemaßnahmen

100 %

hochwertige Kunststofffüllungen

100 %

Wurzel- und Parodontosebehandlung

100 %

schmerzlindernde Maßnahmen

Sie haben noch Fragen?

Zahnzusatzversicherung und Kosten sparen

Ihr Zahnversicherungsbeitrag / Jahr

0,- €
12,50 € pro Monat

Kosten Ihrer jährlichen Zahnreinigung

Ihre jährliche Ersparnis

90,- €*

Zusätzlich kann man die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen.
* Bsp. für einen 25 Jährigen deshalb kann Ihr Gewinn größer oder kleiner sein

Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen Sofortschutz ohne Warte­zeiten legen. Und denen die Kosten­über­nahme zum Beispiel für Zahnbehandlung (Füllungen), Zahnersatz (hochwertige Implantate, etc.) oder auch Bleaching sowie Aufbiss- oder Knirscherschienen wichtig ist. Eine Zahn­zusatz­versicherung schließt je nach Tarif kleine und große Kosten­lücken und sorgt für gesunde und strahlende Zähne.
  • bereits laufende Behand­lungen bei Neu­ab­schluss oder wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin die Behand­lungs­bedürftig­keit fest­gestellt hat.
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatz­leistung)
  • Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien)

Für Zahn­ersatz wie z.B. Kronen erstattet die Zahn­versicherung je nach Tarif bis zu 100 Prozent. Das gleiche gilt auch für Kieferorthopädie (max. 3.000 Euro). Dadurch sinkt Ihre Eigenbeteiligung deutlich.

Nein! Mit 100 Prozent Premium-Leistungen für professionelle Zahn­reinigung in jedem MeinZahnschutz-Tarif.

Beim Gedanken an den Zahn­arzt­besuch wird Ihnen schon Tage vorher angst und bange? Dann können Sie jetzt aufatmen: Angst- und Schmerz­aus­schaltung (auch Lachgas für Kinder) sind direkt mitversichert.

  • Zu beachten: Auch wenn es bei diesen Tarifen keine Wartezeit zu berück­sichtigen gibt, ist der Leistungs­umfang in den ersten drei Versicherungs­jahren begrenzt. In dieser Zeit erhalten Sie sogenannte Erstattungs­höchst­beträge, die sich nach der Zahn­staffel richten.
  • Das Plus: Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!
  • Tipp: Versichern Sie Ihre Zahn­gesund­heit möglichst früh­zeitig. Denn wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin bereits fest­gestellt hat, dass eine Behand­lung nötig ist, zahlt die Zusatz­versicherung diese üblicherweise nicht.
  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
  • Parodontitisbehandlung.
  • Bleaching.
  • Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
  • Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag und bei Erwachsenen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
  • Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und Ärztinnen bzw. Ärzte (Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen).

Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren

Sie sollten bei der Zahnzusatzversicherung auf Folgendes achten:

  • Leistungs­umfang
  • Beschränkungen
  • Fest­zuschuss
  • Alterungs­rück­stellungen
  • Kosten­erstattungen
  • Höchst­deckungs­summen
  • Lauf­zeiten
  • Zu beachten sind auch Leistungs­ausschlüsse und Höchst­deckungs­summen (maximale Erstattungsbeträge als sogenannte Zahnstaffel).

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Zahn­ersatz den soge­nannten Festzuschuss. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Befund ein definierter Betrag geleistet wird. Das ist über die Regel­versorgung fest­gelegt. Bei der Regelversorgung werden meist keine hoch­wertigen Materialien bezahlt, sondern nur die günstigsten Ausführungen. Kosten, die über die Regelversorgung hinaus­gehen, müssen von gesetzlich Versicherten aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Ihren Sofortschutz jetzt in 3 Schritten starten

Das sagen einige unserer Mandanten

Vanessa T. aus Leipzig

Mit vielen Versicherungen habe ich schlechte Erfahrungen aber bei dieser hier ist alles top. Ich kann es nur weiter empfehlen!

Max M. aus Pirna

Top! Ich finde es gut das man so viel spart und das die Website so übersichtlich ist.

Anne M. aus Freital

Tolles Team und super netter Service.

Ich bin positiv überrascht!

Jonas M. aus Ullersdorf

Ich bin begeistert! War heute zu einer Zahnreinigung und Kosten werden komplett übernommen.